EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz

Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren?

Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich sowohl nach der Staatsangehörigkeit als auch nach dem Grund des Aufenthalts.

Seit dem 1. Juni 2016 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU-27/EFTA-Staaten, das heisst für die EU-25/EFTA (EU-17/EFTA und die EU-8) sowie die Staatsangehörigen der EU-2 (Bulgarien und Rumänien), die gleichen Bedingungen.

In Bezug auf erwerbstätige Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien hat der Bundesrat per 1. Juni 2017 die Ventilklausel angerufen. Dies führt dazu, dass die Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA für Staatsangehörige der EU-2 während einem Jahr wieder eingeführt wird. Betroffen davon sind Staatsangehörige der EU-2, die in der Schweiz mit einem überjährigen oder unbefristeten Arbeitsvertrag eine Stelle antreten möchten sowie selbständig Erwerbende.

Der Bundesrat hat am 18. April 2018 beschlossen, die Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen der EU-2 um ein Jahr bis am 31. Mai 2019 zu verlängern. Da der im FZA vorgesehene Schwellenwert bis am 31. Mai 2018 nicht erreicht wurde, können für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) keine Höchstzahlen eingeführt werden.

Ab dem 1. Juni 2019 enden die Übergangsfristen für Rumänien und Bulgarien und es gilt definitiv die volle Personenfreizügigkeit.

Kroatische Staatsangehörige profitieren seit dem 1. Januar 2017 ebenfalls vom FZA. Für sie gelten jedoch Übergangsbestimmungen.

Sie finden die für Sie wichtigen Dokumente Hier

Bewilligungen

Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:

Adressen kantonaler Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

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