Schweiz – zeitweiliger und ständiger Aufenthalt

Allgemeine Informationen:

Fläche: 41 285 km²
Einwohner: 8,325 Millionen Einwohner (2016)
Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Retro-Romani Registrierung und Gründung Sie und Ihre Familie können sich jetzt anmelden und die Schweiz gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verlassen. In jedem Fall müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Gemeinde wird Ihre Dokumente bei Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis an den zuständigen Kanton / Bezirk / die zuständige Behörde weiterleiten. Die Liste der einzureichenden Dokumente und andere Anforderungen finden Sie unter: https://www.beratungsburoschlatter.com/de/eu-efta-buergerinnen-und-buerger-leben-und-arbeiten-in-der-schweiz/

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