Entsendung in der Schweiz
In der Tat kann auf Grund des Bundesgesetzes über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für flankierende Massnahmen die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt kontrolliert werden. Zudem sieht dieses Gesetz bei wiederholtem Missbrauch die Möglichkeit vor, zwingende Mindestlöhne festzusetzen.
Wir unterstützen ausländische arbeitgebende Firmen, die sich bei einem Auftrag in der Schweiz korrekt verhalten möchten.
Die zwingenden Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen die Bereiche minimale Entlöhnung, Arbeits- und Ruhezeit, Mindestdauer der Ferien, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen, sowie Gleichbehandlung von Frau und Mann. Diese Regelungen können in Bundesgesetzen und Verordnungen des Bundesrates, in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen.
Allen unsere derzeitigen und zukünftigen Kunden: Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Das Beratungs Büro SCHLATTER gewährleistet absolute Vertraulichkeit bezüglich der übertragenen Informationen
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